

| Kurs 12 Ethik 2010/11 Leitfaden für Klausur Nr.3 am 16.3.11 Eng mit dem ethischen Bewusstsein verbunden ist der Begriff der Pflicht. Das Gefühl bzw. die Überzeugung, etwas Bestimmtes tun zu müssen (oder unterlassen zu müssen) kann unterschiedliche Ursachen oder Quellen haben: z.B. die Verbundenheit mit einer Person oder Gruppe, die Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen und elterlicher Gebote und Verbote (Siehe Freuds Über-Ich), der Gaube an ethische Werte, die ein bestimmtes Verhalten erforderlich machen. Während manche „Pflichterfüllung“ einen gewissen Nutzen hat und in eigenem Interesse liegt (Schulpflicht, Beachten von Straßenverkehrsregeln aus Angst vor einer Strafe), steht bei anderen aus Pflicht ausgeführten Handlung das Interesse Dritter im Vordergrund. Auch kann es zu einer Konkurrenz zwischen mehreren Pflichten kommen (z.B. Freundschaftspflicht und Beachtung von Gesetzen). Am Beispiel der Lüge, also einer Verletzung der Pflicht zur Wahrhaftigkeit anderer Menschen gegenüber, versucht der Philosoph Immanuel Kant die besondere Natur moralischer Handlungen (im Gegensatz zu kausal bedingter Handlungen) zu verdeutlichen. Dafür, dass eine Person bewusst andere anlügt, lassen sich unschwere viele Erklärungen finden, von Versäumnissen in der Erziehung oder Charakter bis zu bestimmten konkreten Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Lüge vorlagen. Ohne solche Erklärungen in Abrede zu stellen, behauptet jedoch Kant, dass alle diese empirischen (erfahrungsbedingten) Faktoren die Freiheit des Menschen, gemeint als die Möglichkeit, sich für ein von der Vernunft nahe gelegtes Verhalten zu entscheiden, nicht bestimmen oder grundsätzlich beeinflussen. Die allen Menschen angeborene Vernunft - welche die Fähigkeit, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden einschließt – mache es jedem möglich, aus der kausal bedingten Kette der natürlichen (u.a. physikalischen, biologischen) Ursachen und Wirkungen zu treten -„einen Anfang zu setzen“ - und selbst Entscheidungen zu treffen. Damit sei auch der Lügner bei allen „mildernden Umständen“ grundsätzlich für sein Lügen verantwortlich, wie auch jeder, der (gesellschaftlich akzeptierte oder selbst gesetzte) moralische Gesetze übertritt. Gerade in dieser Verantwortung, die die Kehrseite der Freiheit ist, sieht Kant die besondere Eigenschaft des Menschen. Da die Freiheit eines Menschen ihre Grenzen da hat, wo die Freiheit anderer Menschen anfängt, verlangt Kant, dass wir mit Hilfe der Formel des „kategorischen Imperativs“ prüfen, ob eine von uns beabsichtigte Handlung ethisch zulässig ist: z.B. mit Hilfe der Frage, „ ob die Maxime (Lebensregel), nach der wir handeln als „allgemeines Gesetz“ (dem alle vernünftige Menschen zustimmen würden) tauglich wäre. Im Fall von F., der das Geld seines verstorbenen Freundes P. spenden möchte, könnte eine solche Frage lauten: „Würden alle vernünftige Menschen (einschließlich der Erben) der Regel zustimmen, dass jeder, der ohne Wissens der potentiellen Erben Geld von einem inzwischen verstorbenen Freund anvertraut bekommen hat, diesen Erben die Existenz des Geldes verschweigen und allein über die (uneigennützige) Verwendung des Geldes im Sinne des Verstorbenen entscheiden? Da die Zustimmung aller Betroffener unwahrscheinlich ist, wäre die Frage hier (nach Kant) zu verneinen. Wie der einzelne allerdings entscheidet, ist abhängig von seinen Werte-Prioritäten (Bedeutung von sozialen Werten, von Gesetz, Freundschaft, Wahrhaftigkeit, u.s.w.). (Connan) |